Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes:
Wo bleiben Antworten?
Der Arbeitskreis Geschlechtsbasierte Rechte der Frau (AK GRF) hat sich wiederholt an die Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf gewandt, um Transparenz bei der geplanten Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) einzufordern.
Im Mittelpunkt stehen drei Fragen: Warum werden Frauen und Mädchen in der Ausschreibung nicht als zentrale Zielgruppe der Evaluation berücksichtigt? Wie soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte kurzfristige Evaluation bis zum 31. Juli 2026 durchgeführt werden? Und was ist der aktuelle Stand des im Ausschreibungstext genannten Rechtsgutachtens?
Trotz Schreiben vom Januar und einer erneuten Nachfrage im April 2026 blieb eine Antwort zunächst aus. Mit einem weiteren Schreiben vom 22. Juli 2026 hat der AK GRF deshalb erneut um konkrete Informationen gebeten und auf die Veröffentlichung seiner bisherigen Schreiben auf der Homepage hingewiesen.
Der AK GRF fordert, dass Frauen als unmittelbar vom SBGG betroffene Bevölkerungsgruppe sowie unabhängige Frauen- und Lesbengruppen angemessen in die Evaluation einbezogen werden. Nur eine Untersuchung, die alle relevanten Betroffenengruppen berücksichtigt, kann aus Sicht des Arbeitskreises zu belastbaren und aussagekräftigen Ergebnissen führen.
Der Verlauf des Schriftverkehrs kann hier als Download nachgelesen werden.