Sehr geehrte Frau Ministerin Geiert,
laut Informationen im SPIEGEL (Sophie Garbe, 11.6.26, 19.11 Uhr) sind Sie besorgt, weil das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) aus Ihrer Sicht den gesellschaftlichen Frieden gefährdet.
Wir schließen uns vollumfänglich Ihrer Wahrnehmung an: Ein Gesetz, das es jedem und jeder ohne jegliche objektive Prüfung erlaubt, den Geschlechtseintrag zu ändern, schadet dem gesellschaftlichen Frieden.
Darüber hinaus sind wir der Überzeugung, dass es auch das Vertrauen in die Demokratie und die Lösungskompetenz der Politik untergräbt, wenn rein subjektiv behauptete Empfindungen (Geschlechtsidentität) einen objektiv vorhandenen und relevanten Sachverhalt (Geschlecht) überschreiben.
Wir, der Arbeitskreis Geschlechtsbasierte Rechte der Frau (AK GRF), weisen erneut in aller Deutlichkeit darauf hin, dass dieses Gesetz die Rechte von Frauen und Mädchen aushöhlt, wenn (biologische) Männer sich zur Frau erklären und jegliche Frauenräume und Quoten für sich beanspruchen können: Fälle gibt es zuhauf – wir zitieren hier nur den Kampf von Doris Lange gegen Holstein in ihrem Erlanger Studio (siehe Bericht auf dem Portal Frauenheldinnen e.V.).
Der von Ihnen und anderen Landesjustizministerinnen (Franziska Weidinger und Beate Meißner, Sachsen-Anhalt und Thüringen) eingebrachte Vorschlag, Standesbeamte eine Prüfung der Ernsthaftigkeit des Ansinnens einer Änderung des Geschlechtseintrags vornehmen zu lassen, löst das grundlegende Problem leider nicht.
Wie sollen diese Personen in die Lage versetzt werden, diese Frage zu beurteilen?
Davon abgesehen, ist es ja gerade Ziel des Gesetzes gewesen, es jeder Person zu ermöglichen, unkompliziert und unhinterfragt den Geschlechtseintrag zu ändern.
Und genau darum geht es uns: Der Kern des Gesetzes ist falsch, es negiert die Realität, gefährdet die Rechte und Würde von Frauen und Mädchen und untergräbt das Vertrauen in eine vernunftbasierte Politik.
Setzen Sie sich deshalb dafür ein, dass dieses Gesetz abgeschafft und durch ein Gesetz ersetzt wird, das die biologischen Fakten anerkennt und vorab von einer – wie auch sonst üblichen – Rechtsfolgenabschätzung begleitet wird.
Bitte lassen Sie uns wissen, welche konkreten Schritte Sie unternehmen, um die Rechte von Frauen und Mädchen zu bewahren, die durch das aktuell geltende SBGG ausgehöhlt werden.
Auf Ihre Antwort innerhalb von 14 Tagen freuen wir uns.
Herzliche Grüße
Ihr AK GRF
AK-GRF@fabredakteurin
Lobbyregister: 006006
Wir hatten schriftlich darüber informiert, dass dieses Schreiben hier auf unserer Webseite https://ak-grf.de/ veröffentlicht wird.