Ministerin Nina Warken plant, Eingriffe bei sich als ’non-binär‘ bezeichnenden Personen ohne Evidenzgrundlage zur Kassenleistung zu machen.
Am 28. Januar 2026 hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, „weitere behandlungsbedürftige Formen der Geschlechtsinkongruenz «oder Geschlechtsdysphorie»“ in seine Richtlinie aufzunehmen. Gemeint sind dabei Personen, die sich als ’non-binär‘ bezeichnen.
Die „Versorgung von Versicherten mit Transsexualismus“ kommt, so schreibt Ministerin Warken, auch nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.10.2023 „weiterhin in Betracht.“
Das ist aus mehreren Gründen unakzeptabel:
Sogenannte geschlechtsangleichende Operationen bei sich als ’non-binär‘ bezeichnenden Personen müssen derzeit nicht von den Krankenversicherungen bezahlt werden. Dies wurde in einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2023 https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023_34.html entschieden.
Geklagt hatte eine Frau, die sich als ’nicht-binär‘ bezeichnet und die Amputation ihrer gesunden Brüste von ihrer Krankenkasse finanzieren lassen wollte.
Das Gericht hat in seinem Urteil klargestellt, dass solche Eingriffe generell als neue Methoden im Sinne des §135 SGB (Sozialgesetzbuch) V einzustufen sind.
In diesem Methodenbewertungsverfahren müssen Nutzen, Evidenz, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden, um neue Leistungen in den Krankenkassenkatalog aufzunehmen.
Ministerin Warken hat den G-BA beauftragt – aber nicht über das Methodenbewertungsverfahren gemäß §135, wie vom BSG spezifiziert, sondern über die Regelung für die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV, §116b SGB V).
Begründung: Ein komplexes und zeitaufwendiges Methodenbewertungsverfahren sei nicht „notwendigerweise“ erforderlich. Das erscheint schlicht absurd bei einem Thema, das wissenschaftlich nicht belegt bzw. sehr umstritten ist.
Um den „diagnostischen und therapeutischen Behandlungsumfang“ festzulegen, hat der G-BA ein Jahr Zeit.
Dieses Beauftragungsschreiben wurde weder im Bundestag diskutiert noch öffentlich kommuniziert. Erst Ende März wurde diese Aktion von Ministerin Warken durch Recherche des Tagesspiegel bekannt.
Wir schließen uns den offenen Briefen der Plattform was-ist-eine-Frau an den Rechtsausschuss und den Gesundheitsausschuss an, https://was-ist-eine-frau.de/frau-warken-warum-sollen-wir-das-zahlen/.
Wir wehren uns dagegen, dass in Zeiten der anstehenden Einschränkung von kassenärztlichen Leistungen Bestrebungen existieren, Leistungen im Bereich der ‚Transgender-Medizin‘ ohne jegliche Evidenzprüfung neu aufzunehmen!
Wir rufen Ministerin Warken auf, neu aufzunehmende Behandlungen im Krankenkassenkatalog dem geforderten Methodenbewertungsverfahren zu unterziehen – wie es das BSG formuliert hat.